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Die einheitliche Oberbekleidung in der Liga

An den ersten beiden Ligaspieltagen gab es Unklarheiten bezüglich der einheitlichen Oberbekleidung (laut Anhang zur Sportordnung). Es tauchte immer wieder die Frage auf wann ein Verstoß ein Wiederholungsfall ist. Um Klarheit zu schaffen hat der Vorstand des LPVB am 7.6.2016 folgende Regelung beschloßen:

Hat ein Mitglied eines Ligateams andersfarbige Oberbekleidung (T-Shirt, Polo u. ä.) als das Team, kann er vom Schiedsrichter verwarnt werden. Die Verwarnung muss von der Turnierleitung dokumentiert werden. Der Wiederholungsfall – mit Fälligkeit der 5,- € – ist dann der nächste Spieltag.

Der Vorstand des LPVB