Liebe Berliner Boulespielerinnen und Boulespieler,
auf und nach der BM Mixte gab es einiges an Diskussion zum Thema Fußbekleidung bei Landesverbandsturnieren. Dazu gibt es im Regelwerk den Artikel 38:
Artikel 38 – Unkorrektheiten
Ein Spieler, der sich einer Unkorrektheit und, im schlimmeren Fall, der Anwendung von Gewalt gegenüber einem Offiziellen, einem Schiedsrichter, einem anderen Spieler oder einem Zuschauer schuldig macht, zieht sich, entsprechend der Schwere seines Vergehens, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu:
1. Ausschluss vom Wettbewerb.
2. Entzug der Lizenz.
3. Einbehalten oder Rückgabe von Vergütungen und Preisen.
Alle Maßnahmen, die einen Spieler betreffen, können auch auf seine Mitspieler angewandt werden. Die Maßnahme zu Punkt 1 ist durch den Schiedsrichter zu verhängen. Die Maßnahme zu Punkt 2 ist durch die Jury zu verhängen. Die Maßnahmen unter Punkt 3. sind durch den Veranstalter zu verhängen. Er sorgt dafür, dass die zurückgehaltenen Preise und Vergütungen (zusammen mit einem Bericht) innerhalb von 48 Stunden zum Komitee des zuständigen nationalen Verbandes gelangen, der über ihre Verwendung entscheidet.
In jedem Fall liegt die letzte Entscheidung beim zuständigen nationalen Verbandsgericht.
Von jedem Spieler wird korrekte Bekleidung erwartet. Jeder Spieler, der diese Vorschriften nicht beachtet, wird nach einer Verwarnung durch den Schiedsrichter vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Zu diesem Artikel gibt es eine Auslegung/Richtlinie/Empfehlung des DPV-Schiedsrichterausschusses vom 14.07.2010
Zur korrekten Bekleidung gehört neben der vorgeschriebenen Oberbekleidung auch korrektes Schuhwerk. Badepantoletten, Flip-Flops, Riemchensandalen, o. Ä. werden, als nicht korrekt gekleidet im Sinne von Artikel 38 angesehen – mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen.
Ich möchte hier nicht weiter auf Einzelheiten eingehen oder diesen Schuhparagraphen erneut kommentieren. Ich fordere euch hiermit alle auf, auf den künftigen BMs, Qualis, Ligaspieltagen auf korrektes Schuhwerk zu achten, da es sonst sehr wahrscheinlich ist, dass ihr von der jeweiligen Veranstaltung ausgeschlossen werdet. Im Zweifel fragt vorab beim Schiri eures Vertrauens ob euer Schuhwerk dem Paragraphen entspricht.
Martin
P. S.: Es schadet sicher nicht, sich auch einmal das gesamte Reglement anzuschauen. Die letzte Fassung findet ihr hier.